Transparenz

Unsere

Transparenzverpflichtung

Wir möchten Vertrauen schaffen.

Dazu legen wir unsere Strukturen und Geschäfte  offen. Unser Verein ist ausschließlich ehrenamtlich organisiert. Wir möchten die Möglichkeit bieten,  sich ein weitestgehend vollständiges und subjektives Bild von unserem Verein HAILOG Crew e.V. zu machen.


Sollten Sie eine Information auf unserer Website vermissen oder zu einem der Punkte eine Frage haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Unter info@hailogcrew.org stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

HAILOG Crew e.V.

Pfaffensteinstraße 12 | 04207 Leipzig

T. +49 341 97852536 | M. +49 157 92569063

info@hailogcrew.org | www.hailogcrew.org


Registergericht und Gemeinnützigkeit

Registergericht Leipzig

Registernummer: VR 7767


Der Verein wurde wegen der Förderung von Feuer,- Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz mit Bescheid vom 18.07.2022 vom Finanzamt Leipzig I

auf Grundlage von §60a Abs. 1 AO für den Veranlagungszeitraum 2022-24 freigestellt.


Steuernummer: 232/140/20548

Gründungsdatum

13.04.2022


Eintragung Registergericht


07.06.2022

Ihre

Ansprechpartner:innen

Sebastian Reuter

1. Vorsitzender

s.reuter@hailogcrew.org

+49 1512 3171211

Mark Löffelbein

2. Vorsitzender

m.loeffelbein@hailogcrew.org

+49 157 92569063

Michaela Schuppan

Schatzmeisterin

finanzen@hailogcrew.org


Unsere Volunteers

Unser Vereinssitz ist in Leipzig, aber unsere Volunteers sind in ganz Deutschland verteilt.

Gemeinsam erschaffen wir ein Netzwerk für humanitäre Hilfe und des Austausches.


Unsere Satzung

und unsere Ordnungen

Vereinssatzung

Geschäftsordnung

Finanzordnung

Beitragsordnung

Transparenzbericht

Ein mal pro Halbjahr veröffentlichen wir unseren Transparenz- und Tätigkeitsbericht.

Den Bericht für das Kalenderjahr 2022 können Sie hier bald einsehen.

Bericht 2022

Allgemeine Informationen

Wir unterliegen als gemeinnütziger Verein Regelungen, welche uns dazu verpflichten, dass die Einnahmen unmittelbar auch dem Satzungszweck zugeführt werden.  Ausserdem muss der Anteil der Ausgaben für die Erfüllung des Satzungszwecks höher sein, als die Ausgaben zur Verwaltung oder -beispielsweise- Spendenwerbung.

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